Gesundheit

Gesundheitliche Unbedenklichkeit:
Der Schutz von Mensch und Umwelt ist ein fester Bestandteil auch unserer Firmenphilosophie.

Die von uns vertriebenen Toner-Produkte können ohne jegliche Gesundheitsbedenken eingesetzt werden – sie halten die gesetzlichen Grenzwerte und Vorschriften laut 2002/61/EG; EG-Kategorien 1-4 und 67/548/EWG ein.

Bei Fragen zur Gesundheit machen wir keine Kompromisse: der anerkannte Ames-Test, erfolgreiche LGA Tests, die Produktion nach DIN-33870 und die Einhaltung der REACH Bestimmungen bescheinigen uns zusätzlich, dass von unseren Produkten keine Gesundheitsgefährdung ausgeht.

DIN-33870

Wir lassen  nach DIN-33870 produzieren. Diese Norm schreibt vor, dass von den verwendeten Toner und Tonerbestandteilen bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine Gesundheitsgefährdungen ausgehen dürfen. Für jedes aufbereitete Tonermodul ist für den darin verwendeten Toner ein artikelnummerbezogenes Sicherheitsdatenblatt gemäß EU-Richtlinie 91/155 EWG vorzuhalten und auf Verlangen auszuhändigen. Ferner dürfen keine erbgutverändernden Inhaltsstoffe vorhanden sein.

Reach ready

REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals; also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Es handelt sich dabei um eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Alle von uns eingesetzten Stoffe, sind laut Richtlinie 67/548/EWG als nicht gefährlich eingestuft.

Ames-Test

Der Ames-Test ist ein Testverfahren, um (chemische) Mutagene zu identifizieren. Alle in der  Produktion verwendeten Toner wurden nach den Kriterien des Ames Test geprüft und als negativ eingestuft. Unsere Produkte enthalten somit keine Substanzen, die das menschliche Erbgut beeinflussen.

Emissions-/ Schadstoff-Test

Im Rahmen eines abgeschlossenen Überwachungsvertrages mit der Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA), werden unsere Produkte nach den Zertifizierungskriterien der Ökologischen Produktprüfung auf Schadstoffe überwacht und überprüft. Die von uns vertriebenen Produkte unterschreiten alle von der LGA festgesetzten Grenz- und Richtwerte gemäß RAL UZ 55. Entsprechende Zertifizierungen bestehen seit 2004.

Schwermetalle

Wir versichern, dass die von uns verwendeten Toner weder Quecksilber-, Kadmium-, Blei-, Nickel- oder Chrom-VI Komponenten oder Bestandteile enthalten, sowie seine herstellungsbezogene Verschmutzung mit Schwermetallen minimiert wurde (ALARA Prinzip) (vgl. RAL UZ 55, 3.2.1).

AZO-Farbstoffe

Unsere Toner enthalten keine AZO-Farbstoffe (Farbstoffe oder Farbpigmente), welche krebserregende oder aromatische Aminosäuren freigeben, die auf der Liste der aromatischen Aminosäuren unter 2002/61/EG aufgeführt sind (auch siehe TRGS 614) (vgl. RAL UZ 55, 3.2.2).

Andere Inhaltsstoffe

In unseren Produkten werden keinerlei Bestandteile jeglicher Substanzen oder Präparate verwendet, welche klassifiziert und in Verbindung mit Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG (Listung gesundheitsschädlicher Substanzen und Präparate) stehen.

Weiterhin enthalten Sie keine Substanzen oder Präparate, welche als krebserregend laut EG-Kategorie Carc.Cat 1, Carc.Cat 2 oder Carc.Cat 3, mutierend laut EG-Kategorie Mut.Cat.1, Mut.Cat.2 oder Mut.Cat.3 oder aber reprotoxisch nach EG Kategorie Repr.Cat.1, Repr.Cat.2 oder Repr.Cat.3 gelistet sind und welche, nach Anhang III und VI zur Weisung 67/548/EWG mit den folgenden R-Sätzen (Risiko) markiert werden müssen:

R 26 (sehr schädlich bei Inhalierung)

R 27 (sehr schädlich bei Hautkontakt)

R 40 (beschränkter Beweis eines krebserregenden Effekts)

R 42 (kann womöglich Sensibilität bei Inhalierung hervorrufen)

R 45 (kann Krebs erregen)

R 46 (kann möglicherweise erblich genetische Schädigungen erzeugen)

R 49 (kann möglicherweise Krebs durch Inhalierung erzeugen)

R 60 (kann Fruchtbarkeit beeinträchtigen)

R 61 (kann dem ungeborenen Kind Schaden zufügen)

R 62 (Risiko der Fruchtbarkeitsbeeinträchtigung)

R 63 (mögliches Risiko der Schädigung des ungeborenen Kindes)

R 64 (kann möglicherweise dem gestillten Kind Schaden zufügen)

R 68 (mögliches Risiko von irreversiblen Effekten)

oder welche nach TRGS 905 als krebserregend, mutierende oder reprotoxische Substanzen klassifiziert sind und welche eine Kennzeichnung des vollständigen Produktes mit Risiko-Phrase R-43 bedürfen (kann möglicherweise Reizungen bei Hautkontakt erzeugen) (vgl. RAL UZ 55, 3.2.3).

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